Feststellungen vor Ort
Im Zuge der Ortsbesichtigung sowie der durchgeführten Bauteilöffnungen wurden folgende wesentliche Feststellungen getroffen:
- Dachterrasse als Umkehrdach mit bituminöser Abdichtung, XPS-Wärmedämmung, Gefällebeton und Fliesenbelag
- Entwässerung über zwei innenliegende Dachgullys
- Massive Korrosionsschäden an den verzinkten Winkelblechen im Bereich der Attikaanschlüsse
- Deutlich gealterte bituminöse Abdichtung mit erkennbaren Verschleißerscheinungen
- Sichtbare Feuchtigkeitsschäden an Decken- und Wandbereichen in beiden Wohnungen
Ursachenanalyse
Die durchgeführten Bauteilöffnungen zeigten, dass die Wassereintritte nicht auf eine einzelne Undichtigkeit zurückzuführen waren. Ursache war vielmehr der altersbedingte Verschleiß der gesamten Abdichtung in Verbindung mit erheblichen Schäden an den Anschlussdetails.
Besonders auffällig waren die massiven Korrosionsschäden der verzinkten Winkelbleche entlang der Attika. Mehrere Bereiche waren bereits vollständig durchgerostet, wodurch die wasserführende Funktion nicht mehr gegeben war. Niederschlagswasser konnte dadurch hinter die Abdichtungsebene gelangen und in den Dachaufbau eindringen.
Zusätzlich wies die bituminöse Abdichtung nach ca. 30 Jahren deutliche Alterungserscheinungen auf. Durch thermische Beanspruchung, Frost-Tau-Wechsel sowie langjährige Witterungseinflüsse hatte die Abdichtung ihre ursprüngliche Funktionsfähigkeit weitgehend verloren. Das eingedrungene Wasser breitete sich innerhalb der Konstruktion aus und führte zu den sichtbaren Feuchtigkeitsschäden in den darunterliegenden Wohnbereichen. Aufgrund der Wasserhinterwanderung innerhalb der Betondecke lagen Eintrittsstelle und sichtbarer Wasseraustritt nicht unmittelbar übereinander, wodurch eine eindeutige Lokalisierung der Schadensursache ohne Bauteilöffnungen nicht möglich gewesen wäre.
Technische Bewertung
Die Befundung zeigte, dass die Dachterrasse ihre Schutzfunktion gegenüber eindringendem Niederschlagswasser nicht mehr ausreichend erfüllte. Die festgestellten Korrosionsschäden an den Anschlussblechen sowie die fortgeschrittene Alterung der bituminösen Abdichtung stellen keinen lokalen Einzelschaden dar, sondern weisen auf einen umfassenden Funktionsverlust der Abdichtungskonstruktion hin.
Bereits im Zuge weniger Probeöffnungen wurden mehrere schadensbehaftete Bereiche festgestellt. Aus sachverständiger Sicht ist daher davon auszugehen, dass weitere, bislang nicht freigelegte Schwachstellen innerhalb der Dachterrasse vorhanden sind. Eine punktuelle Instandsetzung einzelner Schadstellen wäre weder technisch geeignet noch wirtschaftlich sinnvoll gewesen, da die eigentliche Schadensursache, der altersbedingte Gesamtzustand der Dachterrasse dadurch nicht beseitigt worden wäre.
Aus technischer Sicht wurde daher die vollständige Erneuerung der Dachterrassenabdichtung einschließlich sämtlicher Anschlussdetails empfohlen.
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