Warum der Schiebebereich eines Hafters entscheidend ist
Metall arbeitet. Eine Stehfalzdeckung verändert ihre Länge bei jeder Temperaturänderung. Damit diese Bewegungen schadlos aufgenommen werden können, übernehmen Schiebehafte eine entscheidende Aufgabe: Sie befestigen die Scharen sicher am Untergrund und ermöglichen gleichzeitig deren kontrollierte Längenänderung.
Genau hier setzt die neue ÖNORM an. Sie fordert für Schiebehafte einen Schiebebereich von mindestens 12 mm in beide Richtungen (Abbildung 1). Dieser Bewegungsweg bildet die Grundlage für die in der Norm angegebenen empfohlenen Scharenlängen.
In der Praxis entscheidet jedoch nicht allein der Haft über die tatsächliche Bewegungsmöglichkeit. Jeder Zwangspunkt kann den freien Längenausgleich einschränken. Dazu zählen beispielsweise Dachflächenfenster, Lichtkuppeln oder andere Durchdringungen. Je nach konstruktiver Ausbildung und vorhandener Bewegungsmöglichkeit können diese Bereiche als zusätzliche Fixpunkte wirken und den wirksamen Bewegungsweg der Scharen einschränken. Bei vielen am Markt üblichen Dachflächenfenstern ist eine nennenswerte Längenänderung der Schar im Anschlussbereich konstruktiv kaum möglich.
Praxis-Hinweis: Bereits in der Planungsphase sollten daher nicht nur die zulässigen Scharenlängen, sondern auch die Lage der Festhaftbereiche und sämtliche bewegungshemmende Einbauten berücksichtigt werden. Der größte Schiebebereich eines Hafters nützt wenig, wenn die Schar durch zusätzliche Fixpunkte an ihrer Längenänderung gehindert wird.
Warum die empfohlenen Scharenlängen mit der Dachneigung kürzer werden
Mit der neuen ÖNORM wurden die empfohlenen maximalen Scharenlängen grundlegend überarbeitet. Ein Blick in die Vorgängernorm zeigt den möglichen technischen Hintergrund dieser Änderung. Vergleicht man die damals zulässigen Scharenlängen mit der Lage der Festhaftbereiche und dem Schiebebereich herkömmlicher Schiebehafte, wird deutlich, dass bei extrem langen Scharen nur geringe Reserven für thermische Längenänderungen verblieben. Gleichzeitig musste der bewegliche Schenkel des Schiebehaftes entsprechend der Montagetemperatur möglichst günstig positioniert werden, um den verfügbaren Schiebeweg in beide Richtungen des Hafters optimal auszunutzen. Bereits geringe Abweichungen bei der Positionierung konnten die verfügbaren Bewegungsreserven weiter verringern. Mit der neuen Abstufung der Scharenlängen wurde diesem Zusammenhang nun konsequenter Rechnung getragen.
Mit zunehmender Dachneigung verkürzen sich die empfohlenen Scharenlängen. Gleichzeitig erleichtern kürzere Scharen Transport, Handling und Montage auf der Baustelle.
Auch die Praxis bestätigt diese Abstufung. Gerade bei Dachneigungen um 45° handelt es sich häufig um sogenannte „Sargdeckeldächer“ mit zahlreichen Dachflächenfenstern, Gauben oder anderen Einbauten. Diese unterbrechen die Scharen und wirken konstruktiv als Fixpunkte, sodass lange, durchgehende Scharen ohnehin nur selten realisiert werden können.
Warum beträgt der Festhaftbereich drei Meter?
Die ÖNORM sieht nun einen 3 m langen Festhaftbereich vor. In der Vorgängernorm konnte dieser zwischen 1 und 3 m gewählt werden.
Aus technischer Sicht bietet ein 3 m langer Festhaftbereich den Vorteil, dass Schubkräfte über eine größere Anzahl an Festhaften aufgenommen werden können. Dadurch verteilt sich die Schubbeanspruchung auf mehrere Befestigungspunkte innerhalb des Festhaftbereiches.
Gerade bei Schneefangsystemen spielt dieser Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Die aus Schnee- und Eislasten entstehenden Schubkräfte können beträchtlich sein. Mehrere Festhafte innerhalb des Festhaftbereiches tragen dazu bei, diese Kräfte gleichmäßiger in die Unterkonstruktion einzuleiten und die Beanspruchung der einzelnen Festhafte zu reduzieren.
Scharenbreiten – 430 mm sind keine starre Grenze
Ein weiterer Punkt, der häufig missverstanden wird, betrifft die maximale Scharenbreite. Die ÖNORM nennt ohne weiteren Nachweis eine Scharenbreite von 430 mm für Gebäudehöhen bis 25 m und alle Geländekategorien. Dieser Wert stellt jedoch keine starre Höchstgrenze dar.
Im normativen Anhang der ÖNORM sind Bemessungsgleichungen enthalten, mit denen größere Scharenbreiten nachgewiesen werden können. Dabei werden unter anderem geringere Windbeanspruchungen oder größere Materialdicken berücksichtigt. Dadurch können im Einzelfall bereits größere Scharenbreiten als 430 mm ausgeführt werden.
Noch größere Scharenbreiten können durch eine objektspezifische Windlastberechnung nachgewiesen werden. Dabei werden die tatsächlichen Randbedingungen des Bauvorhabens, wie Gebäudehöhe, Geländekategorie, Dachgeometrie und Standort, berücksichtigt.
Gerade bei größeren Dachflächen kann dies wirtschaftliche Vorteile bringen. Größere Scharenbreiten reduzieren beispielweise die Anzahl der Scharen, Falze, Dichtbänder und Hafte. Dadurch verringern sich Material- und Montageaufwand und die Verlegeleistung kann gesteigert werden, ohne die technische Sicherheit zu beeinträchtigen.
Fazit
Die neue ÖNORM B 3521 schafft bei Stehfalzdeckungen mehr Klarheit und berücksichtigt die technischen Zusammenhänge deutlich konsequenter als die Vorgängernorm. Viele der neuen Regelungen wirken auf den ersten Blick einschränkend. Bei genauer Betrachtung eröffnen sie jedoch zusätzliche Möglichkeiten für wirtschaftliche und optimierte Lösungen.
Gerade bei Scharenlängen und Scharenbreiten zeigt sich, dass die Tabellenwerte in erster Linie Regelausführungen darstellen. Mit den entsprechenden Nachweisen lassen sich in vielen Fällen technisch gleichwertige und wirtschaftlichere Lösungen realisieren. Da sich die erforderlichen Berechnungen und Nachweise häufig mit überschaubarem Aufwand erstellen lassen, lohnt sich eine objektspezifische Betrachtung insbesondere bei größeren oder anspruchsvolleren Bauvorhaben oftmals bereits aus wirtschaftlicher Sicht.
Wer die technischen Zusammenhänge hinter den Anforderungen versteht, erkennt schnell, dass nicht einzelne Tabellenwerte über eine dauerhaft funktionierende Stehfalzdeckung entscheiden, sondern das Zusammenspiel von Planung, Lastabtragung und handwerklich fachgerechter Ausführung.
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